phytheras.de | Physiotherapie
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Die Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Physiotherapeut/-in erfolgt nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie.

Die Ausbildung dauert drei Jahre (aufgeteilt in sechs Semester). In den ersten zwei Semester bieten wir ausschließlich Unterricht an, in welchem Sie optimal auf Ihren ersten Praktikumseinsatz vorbereitet werden.
Ab dem vierten Semester sammeln Sie in Praktika in physiotherapeutischen Einrichtungen Berufserfahrung. Praktikumseinsatz und Unterricht am PHYTHERAS wechseln sich von nun an ab.

Der Unterricht findet Werktags zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Dabei haben Sie jährlich ca. 6-8 Wochen Ferien.

Die Ziel

Unser Ziel ist es Sie zu einem/einer guten Physiotherpeut/in auszubilden.

Die/der Teilnehmer/in soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufes dazu befähigt werden, durch Anwendung geeigneter Verfahren der Physiotherapie (Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen) dem Patient / der Patientin Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen/erarbeiten.

 Um dieses Ziel zu erreichen, bilden wir sach- und fachkompetent, zeitgemäß und praxisorientiert aus.

Die Kultur des Heilens und Helfens setzen wir an erste Stelle. Dabei muss es Ziel sein, den/die Patient/-in als (Mit-)Produzenten seiner/ihrer Gesundheit zu gewinnen.

Unsere Aufgabe ist es, dem/der angehenden Therapeut/-in das Wissen, die Kenntnisse und die Fähigkeiten zu vermitteln, den Gesundheitsprozeß zu unterstützen und zu fördern. Schablonenhafte Vorgehensweisen helfen dabei wenig; vielmehr geht es uns darum, den/die Therapeut/-in zu befähigen, auf die individuellen Eigenheiten und Besonderheiten des/der Patient/-in eingehen zu können.

Der Inhalt

Die Unterrichtsfächer und deren Inhalte sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Physiotherapeuten festgelegt. Somit setzt sich die Ausbildung aus insgesamt 4`500 Unterrichtsstunden zusammen, 1`600 Stunden für die praktische Ausbildung (Praktika) und 2`900 Unterrichtsstunden für die theoretische Ausbildung (in der Schule).

Entsprechend werden folgende Fächer unterrichtet:

  • Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
  • Anatomie
  • Physiologie
  • Allgemeine Krankheitslehre
  • Spezielle Krankheitslehre (Innere Medizin, Orthopädie, Chirurgie, Neurologie, Psychiatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Pädiatrie, Dermatologie, Geriatrie, Rheumatologie, Arbeits- und Sportmedizin)
  • Hygiene
  • Erste Hilfe und Verbandtechnik
  • Angewandte Physik und Biomechanik
  • Sprache und Schrifttum
  • Psychologie, Pädagogik, Soziologie
  • Prävention und Rehabilitation
  • Trainingslehre
  • Bewegungslehre
  • Bewegungserziehung
  • Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken
  • Krankengymnastische Behandlungstechniken
  • Massagetherapie
  • Elektro-, Licht- und Strahlentherapie
  • Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie
  • Methodische Anwendung der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten (Innere Medizin, Orthopädie, Chirurgie, Neurologie, Psychiatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Pädiatrie, Geriatrie, Rheumatologie, Arbeits- und Sportmedizin)

Während der Ausbildung an der Schule ist die Teilnahme an Klinikpraktika Pflicht. Die Praktikumsplätze werden von der Schule vermittelt.

Anhand der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung könne Sie nachvollziehen wie viele Stunden den jeweiligen Fächern zugeordnet werden und was im praktischen und was im theoretischen Unterricht durchgenommen wird.

Der Abschluss

Den Schluss des Lehrganges bildet eine staatliche Prüfung Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Diese wird von einem staatlichen Prüfungsausschuss abgenommen, der vom Regierungspräsidium Freiburg gebildet wird. Nach bestandener Prüfung stellt das Regierungspräsidium das Prüfungszeugnis und schließlich auch die Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut / Physiotherapeutin.

Die Voraussetzungen

Die gesetzlichen Voraussetzungen sind zugleich Aufnahmebedingungen:

  • die Bestätigung, dass der/die Bewerber/-in zur Ausübung des Berufes gesundheitlich geeignet ist. Dies geschieht durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht älter als drei Monate sein darf
  • der Realschulabschluß oder ein mindestens gleichwertiger Abschluß.